Votum Petition Autismus
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Regierungsrat, geschätzte Anwesende und Zuschauer*innen am Livestream
Zuerst möchte ich mich im Namen der Fraktion bei den Petitionär*innen bedanken. Dank ihrer Petition sprechen wir nun im Kantonsrat über dieses wichtige Thema, Personen mit Autismus-Spektrum-Störungen und der Versorgungslage.
Die Petition wurde von zahlreichen Kinderärzt*innen und Fachpersonen aus dem Kanton unterzeichnet und basiert auf einem Bericht des Bundesrates vom Herbst 2018 und beschreibt die begrenzten Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder auf dem Autismus-Spektrum im Kanton Schaffhausen. Die Petitionär*innen fragten im Juni 2024 nach der Umsetzung einer Fachstelle für Autismus-Diagnostik und der Schaffung eines Autismus-Kompetenzzentrums, welche der Bund jedem Kanton empfiehlt.
In der Gesundheitskommission haben wir die Petition und die Forderung während zwei Sitzungen behandelt. Die vorliegende Antwort, welche wir heute höchstwahrscheinlich verabschieden werden, mag gut klingen,
muss aber kritisch beleuchtet werden.
Die Strategie, die im Antwortschreiben dargelegt wird, ist vor allem eine bürokratische. Die Fachstelle Autismus-Spektrum-Störung der Schaffhauser Sonderschulen ist mit 30 Stellenprozent ausgestattet und wird so der strukturellen Unterversorgung in diesem Bereich nicht gerecht. Die Stellenprozente sollen nächstes Jahr zwar erhöht werden, aber es werden keine Angaben oder Versprechen gemacht, um wie viel.
Auch die Einsetzung eines Runden Tisches lässt auf sich warten, wenn man bedenkt, dass die Petition im Juni 2024 eingereicht wurde und wir uns nun im November 2025 befinden. Über die Ergebnisse und allfällige Erkenntnisse soll die Gesundheitskommission im neuen Jahr informiert werden. Wenn man den ganzen Zeithorizont betrachtet; Bericht des Bundesrates 2018, Petition 2024, Antwort 2025, ein erster runder Tisch entweder Ende 2025 oder 2026, so lässt die “zeitnahe” Umsetzung wirklich zu wünschen übrig.
Zudem fehlt etwas Wichtiges: Die Perspektive der Betroffenen. Diese zentrale Perspektive fehlt sowohl in der Antwort der Gesundheitskommission, als auch im Bericht des Bundesrates. Dabei wäre das unabdingbar, denn die Betroffenen wissen am Besten, was ihnen helfen würde.
Wir fordern klare, verpflichtende Ziele für den Kanton Schaffhausen und partizipative Prozesse und Unterstützungsmöglichkeiten, welche die Perspektiven und Expertise von Betroffenen über die gesamte Zeit miteinbeziehen. Das möchten wir auch dem Departement des Innern mitgeben, dass man Autist*innen für den runden Tisch und weitere zentrale Prozesse miteinbezieht.
Besonders wichtig ist für uns, dass die UN-Behindertenrechtskonvention, welche die Schweiz 2014 ratifiziert hat, umgesetzt wird und die Lage im Kanton sich dahingehend verbessert, dass jede Person mit Autismus würdevoll leben und entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten wahrnehmen kann.