Leonie Altorfers Votum zu "Kinderrechtskonvention"

20.03.2025 - Maxim Mäder

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Regierung, geschätzte Anwesende

Ich möchte kurz auf den letzten Satz des Postulates eingehen: ,,Darüber hinaus soll der Kanton eine kantonale Strategie zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention entwickeln, die oben genannte Punkte aufnehmen kann.”

Unter Punkt drei der Kinderrechtskonvention, dem Recht auf Leben und Entwicklung wird folgendes festgehalten: J edes Kind muss Zugang zu medizinischer Hilfe bekommen, zur Schule gehen können und vor Missbrauch und Ausbeutung geschützt werden.

Dass Kinder und Jugendliche vor Missbrauch, insbesondere sexuellem Missbrauch geschützt werden, ist absolut zentral. Die Fachstelle Gleichstellung, Gewaltprävention und Gewaltschutz ist zuständig für die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Dem Tätigkeitsbericht der Fachstelle Gleichstellung, Gewaltprävention und Gewaltschutz aus dem Jahr 2023 konnte ich entnehmen, dass sich die Massnahme 9: Befragung von Kindern und Erkennen von Traumata für Mitglieder Justizbehörden und Massnahme 17: Beratungsangebote für Personen mit sexuellen Interessen an Kindern noch nicht in der Umsetzung befinden. Der Bericht wurde im Juni 2024 vom Regierungsrat zur Kenntnis genommen.

Ich fordere ein, dass diese beiden Massnahmen, um Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt zu schützen als bald als möglich umgesetzt werden. Zudem möchte ich beim Regierungsrat nachfragen, wie der Stand der Umsetzung jetzt aussieht und ob weitere Massnahmen geplant sind, um dieser Thematik, sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen, gerecht zu werden.

Ich bitte Sie dem Postulat zuzustimmen. Vielen Dank.