Leonie Altorfers Votum zu "Antrag Personalgesetz"

03.11.2025 - Maxim Mäder

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Regierung, geschätzte Anwesende

Grundsätzlich ist es begrüssenswert, dass die Sozialversicherungsanstalt neu eine vom Kanton unabhängige Verwaltung-Kommission einsetzen wird, die unter anderem die administrative und personelle Aufsicht über die Ausgleichskasse ausübt.

Punkto Personal: Eine Verwaltungsabteilung nicht mehr dem kantonalen Personalgesetz zu unterstellen, das ist keine kleine Änderung, sondern eine grosse; Es ist ein Systemwechsel. Es geht hier um eine klassische Verwaltungsabteilung und wenn man diese Mitarbeitende neu privatrechtlich anstellt, schafft man in der eigenen Verwaltung faktisch zwei Klassen von Angestellten – und sogar eine Art Konkurrenz innerhalb des Kantons. Das ist unsinnig und kontraproduktiv.
Zudem geht es um Lohntransparenz, aber auch beispielsweise um den Kündigungsschutz. Es ist wichtig, dass für alle Angestellten bei gleicher Qualifikation die gleichen Regeln gelten und das Lohnsystem politisch legitimiert ist, gerade weil es um viel Geld, um Volksvermögen geht.
Deshalb stelle ich noch einmal den Antrag, dass das Personal weiterhin nach dem kantonalen Personalgesetz angestellt wird.
Und zwar wie folgt:
Artikel 9, Absatz 1
Das Anstellungsverhältnis der Geschäftsleitung und des Personals richtet sich nach den Bestimmungen des kantonalen Personalgesetzes und des Besoldungsdekrets.
Für uns ist ist es zentral, das das Personal weiterhin über das kantonale Personalgesetz versichert wird, deshalb bitte ich Sie meinem Antrag zuzustimmen.