Scheintransparenz – Nicht mit uns

09.02.2021

Vor einem Jahr, am 9. Februar 2020, haben die Stimmberechtigten des Kantons Schaffhausen mit 15'904 Ja gegen 13'645 Nein Stimmen die Initiative «Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenzinitiative)» deutlich angenommen. Bereits im Abstimmungskampf wurde die Initiative vom Regierungsrat, dem Kantonsrat und der allgemeinen Gegnerschaft als zu streng kritisiert. Nach der Annahme der Initiative hielt Dr. Stefan Bilger in den Schaffhauser Nachrichten fest «Diese Gesetzesvorlage wird sich an den sehr eng formulierten Initiativtext halten müssen.». Leider mussten wir mit Schrecken feststellen, dass sich der Regierungsrat nicht an den, gemäss Staatsschreiber, «eng formulierten» Initiativtext gehalten hat und sich vom sehr laschen Gesetzestext des Kantons Schwyz , der auch vom Bundesgericht teilweise gerügt wurde, orientiert hat.

So haben wir, als für die Transparenzinitiative verantwortliche Partei, uns bewusst dafür entschieden, dass Spenden von juristischen Personen offengelegt werden müssen, unabhängig von der Höhe der Spende. Die Verfassungsbestimmung räumt hier keinerlei Spielraum ein, gewisse Kampagnen komplett vom Geltungsbereich auszunehmen. Die vorgeschlagene Regelung wäre ohnehin völlig überschiessend: Müssten kantonale Kampagnen erst ab 10'000 Franken offengelegt werden, so könnten juristische Personen bis knapp unter diesen Betrag Spenden tätigen, ohne diese offenlegen zu müssen. Dies ist eine krasse Missachtung des Willens der Schaffhauser Stimmbevölkerung. Bleiben solche Schwellenwerte bestehen, werden wir eine Klage vor Bundesgericht in Betracht ziehen.

Ein weiteres problematisches Element des aktuellen Gesetzesentwurfs betrifft den Zeitrahmen der Veröffentlichung der Kampagnenfinanzierung. Dieser ist viel zu kurz. Wenn der Regierungsrat ernsthaft das Ziel der Transparenz verfolgt, muss es möglich sein, die Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkampagnen von einem Jahr zum nächsten und von einer Wahl zur nächsten vergleichen zu können. Der vorgeschlagene Veröffentlichungszeitraum von nur einem Jahr bietet keine Vergleichsbasis. Um hier Abhilfe zu schaffen, muss die Veröffentlichungsfrist auf mindestens fünf Jahre verlängert werden, so dass zwei Wahlen abgedeckt werden können.

Weiter dürften mit dem momentanen Gesetzesentwurf anonyme respektive pseudonyme Spenden angenommen werden. Dadurch könnten die Offenlegungspflichten relativ einfach umgangen werden. Dies gilt in Schaffhausen erst recht, da hier jegliche Spenden von juristischen Personen – ohne Untergrenze – offengelegt werden müssen. Da solche Spenden nicht zurückgegeben werden können, müssten sie einem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden.

Die JUSO Schaffhausen hat im Rahmen einer Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf klar Stellung bezogen und erwartet vom Regierungsrat, dass der Gesetzesentwurf entsprechend angepasst wird und insbesondere die Ideen, der für die Transparenzinitiative verantwortlichen Partei, aufgenommen und entsprechend umgesetzt werden.